Sexualstrafrecht


Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen?

Wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat aus dem Bereich der Sexualdelikte begangen zu haben, dann zögern Sie nicht und wenden sich umgehend an einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht.

Sexualdelikte

Die Liste der Straftatbestände im Sexualstrafrecht ist lang. Sie reicht vom sexuellen Missbrauch, der sexuellen Nötigung sowie Vergewaltigung bis hin zum Besitz von Jugend- oder Kinderpornographie. Die Sexualdelikte sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches unter "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" geregelt.  

 

Die wichtigsten Sexualdelikte sind:

Oberstes Ziel ist eine schnelle Beendigung des Verfahrens

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist mit derart heftigen Einschnitten im Leben des Beschuldigten verbunden. Wer einer Sexualstraftat bezichtigt wird, für den beginnt die Hölle auf Erden. Die Folgen für die Betroffenen sind immens. Oft steht die private und berufliche Existenz auf dem Spiel. 

 

Deshalb ist beim Vorwurf einer Sexualstraftat eine schnelle Verfahrensbeendigung immer das oberste Ziel. Im Idealfall lässt sich so die äußerst belastende Situation einer öffentlichen Hauptverhandlung vermeiden

Verteidigung ohne Vorbehalte

Als Anwältin für Sexualstrafrecht verteidige ich meine Mandanten vorurteilsfrei und ohne Vorbehalte. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass der gegen Sie erhobene Vorwurf zutrifft. 

 

Gerade bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht greifen die Ermittlungsbehörden oft hart durch. Die Folge können Hausdurchsuchungen oder Festnahmen sein. Umso wichtiger ist es für Sie, einen engagierten Anwalt für Sexualstrafrecht an Ihrer Seite zu haben, der für die Einhaltung Ihrer Rechte kämpft. 

 

Ich setze mich ausschließlich für die Interessen meiner Mandanten ein und scheue dabei auch nicht die Konfrontation mit Ermittlungsbehörden und vermeintlichen Opfern. 

Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Im Sexualstrafrecht bleibt den Beschuldigten oft kaum eine Möglichkeit ihre Unschuld zu beweisen, da sich die meisten (angeblichen) Vorfälle zwischen zwei Personen abspielen. Falschbeschuldigungen sind hier keine Seltenheit. Es hängt dann viel davon ab, wem das Gericht am Ende glaubt. Häufig wird dem vermeintlichen Opfer eher geglaubt, als dem Beschuldigten. Nicht selten kommt es zu einer Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit, welche sich auch negativ auf die Beweiswürdigung der Richter auswirken kann. 

 

Umso wichtiger ist es dann, die einzige belastende Aussage einer kritischen Prüfung hinsichtlich ihrer Konstanz, ihres Detailreichtums und ihrer Plausibilität zu unterziehen. Hier sind vertiefte Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie unerlässlich.

Warum ein weiblicher Anwalt im Sexualstrafrecht von Vorteil sein kann

Gerade im Sexualstrafrecht kann es von Vorteil sein, von einer Frau verteidigt zu werden. Anschuldigungen aus diesem Bereich betreffen den engsten Bereich der Privatsphäre. In den Verfahren sind daher oft intime Fragen zu thematisieren. Anwältinnen fällt es in der Regel etwas leichter, den richtigen Zugang zu den oftmals weiblichen oder kindlichen Zeugen zu finden. Dies kann ein entscheidender Vorteil Strafprozess sein. 

Schnelles Handeln erhöht die Erfolgschancen

Wenn Ihnen der Vorwurf einer Sexualstraftat gemacht wird, lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen und kontaktieren sie einen Anwalt für Sexualstrafrecht. Gerade das Ermittlungsverfahren birgt große Chancen bereits frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und sollte daher aktiv genutzt werden.

 

Als Anwalt für Sexualstrafrecht setze ich mich aktiv für Ihre Rechte ein und versuche die unerwünschten Nebenfolgen eines solchen Verfahrens zu vermeiden. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob der Vorwurf, der Ihnen gemacht wird, zutrifft oder nicht. Als Verteidigerin in einem sexualstrafrechtlichen Verfahren vertrete ich die Interessen meiner Mandanten, nicht die der Opfer und auch nicht die des Gerichts.

 

Rufen Sie mich unter 0611-94917133 an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und berate Sie gerne bei einem persönlichen Termin. Das Erstgespräch bleibt dabei für Sie kostenlos.