Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Dann stellen Sie sich sicher die Frage, was auf Sie zukommt, welche Rolle Sie dabei spielen und welche Rechte Sie als Geschädigte(r) haben. Als Opferanwältin berate ich Sie eingehend über die Möglichkeiten als Verletzte(r) Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und stehe Ihnen bei sämtlichen Terminen zur Seite.
Auch als Opfer einer Straftat haben Sie Rechte. Ich helfe Ihnen von diesen Gebrauch zu machen, damit Sie im Strafprozess nicht als bloßes Beweismittel fungieren.
Damit eine Straftat verfolgt wird, braucht es in vielen Fällen erst mal eine Strafanzeige oder einen Strafantrag. Ich berate Sie eingehend über Ihre Möglichkeiten und formuliere diese für Sie so, dass einer effektiven Strafverfolgung nichts mehr im Wege steht.
Sollte es doch zu einer Einstellung kommen, kann in geeigneten Fällen eine Einstellungsbeschwerde und ein KLageerzwingungsverfahren Abhilfe schaffen.
Wenn sie Opfer einer schweren Straftat geworden sind, haben Sie über dies die Möglichkeit, sich der Anklage im Wege der so genannten Nebenklage anzuschließen. Als Nebenkläger Können Sie aktiv am Verfahren teilnehmen. Sie haben die Möglichkeit Anträge zu stellen und sogar Rechtsmittel einzulegen. Hierbei stehe ich Ihnen gerne als Nebenklagevertretung zur Seite.
Mit einem so genannten Adhäsionsantrag können Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, die sonst vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden müssten, direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden. Hierdurch können Zeit und Kosten gespart werden, da ein zweites Verfahren nicht mehr notwendig ist. Auch hier werde ich gerne für Sie tätig.
Wenn sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, dann besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit, im Wege einstweiliger Verfügung Schutzanordnungen gegen den Täter zu erwirken. Hierbei kann dem Täter untersagt werden sich Ihnen zu nähern, eine gemeinsame Wohnung zu betreten oder in anderer Weise Kontakt zu ihnen zu suchen oder Treffen herbeizuführen. Ich unterstütze Sie gern bei der Stellung eines solchen Antrags.