Strafverteidigung

Auch wenn die meisten glauben niemals in die Situation zu kommen, einen Strafverteidiger zu brauchen: Jeder kann einmal in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten, denn die Liste möglicher Delikte ist lang. Das Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet eine Vielzahl von Tatbeständen, von Körperverletzung über Diebstahl, Urkundenfälschung, Beleidigung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Nötigung, bis hin zu Erpressung und Betrug. Fast jeder verwirklicht im laufe seines Lebens eine Straftat. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man sich im Fall der Fälle verhält.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und alle Ihre Rechte ausschöpfen. Ihnen steht ein umfassendes Schweigerecht zu. Von diesem sollten Sie unbedingt Gebrauch machen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich am besten auch nicht in Plaudereien verwickeln. Der Drang sich zu erklären oder zu rechtfertigen mag groß sein, aber bedenken Sie, dass Ihnen umfassend geschultes Personal der Ermittlungsbehörden gegenüber steht. Die Gefahr sich selbst zu belasten ist weitaus größer als der versprochene Nutzen. Auch der Gedanke man könne schuldig wirken, wenn man sich nicht äußert, ist falsch. Das Recht zu Schweigen gehört zu den Grundsätzen des Strafprozessrechts und darf deshalb nicht negativ gewertet werden. Zudem dürfte es mittlerweile den Normalfall darstellen, dass Beschuldigte zum Tatvorwurf schweigen. Dies gilt natürlich insbesondere für verteidigte Beschuldigte, da jeder Strafverteidiger Ihnen davon abraten wird, frühzeitig Angaben zu machen. 

Konsultieren Sie einen Verteidiger

Besser ist es daher, wenn Sie auf die Hinzuziehung eines Verteidigers bestehen. Hierdurch vermeiden Sie, den Ermittlungsbehörden schutzlos gegenüber zu stehen. Als juristischer Laie kann man oft nicht beurteilen, ob Maßnahmen rechtmäßig sind, oder ob man zu Mitwirkung verpflichtet ist. Hier passieren oft Fehler, die sich später nur schwer ausbügeln lassen. Die Polizei ist verpflichtet, Ihnen die telefonische Kontaktaufnahme zum Verteidiger ihrer Wahl zu ermöglichen. Ich stehe Ihnen dann gern zur Seite. In dringenden Notfällen, wie etwa einer Verhaftung oder Durchsuchung, erreichen Sie mich Tag und Nacht unter der unten angegebenen Notfallnummer. 

Akteneinsicht beantragen

Um weitere Schritte sinnvoll planen zu können ist es zunächst wichtig, den Wissensvorsprung, den die Ermittlungsbehörden bis dahin haben, auszugleichen. Dies geschieht im Wege der Akteneinsicht. Die Ermittlungsakte enthält alle Ermittlungsergebnisse, wie beispielsweise Zeugenaussagen, Lichtbilder oder Gutachten, die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Daher ist es natürlich wichtig, all diese zu kennen, bevor man sich für eine Strategie entscheidet. Umfassende Akteneinsicht erhalten Sie nur über einen Verteidiger. Hierzu können Sie sich gern an mich wenden. Nachdem ich Akteneinsicht beantragt habe und den Akteninhalt umfassend studiert und rechtlicher Würdigung unterzogen habe, erarbeiten wir gemeinsam eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist. Ich kläre Sie über die nächsten Schritte sowie den weiteren Gang des Verfahrens auf und begleite Sie zu sämtlichen Terminen. 

 

Bei Fragen rufen Sie mich gerne unter 0611-94917133 an oder füllen Sie das Kontaktformular aus.