Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Die Frage nach den Kosten ist für mich selbstverständlich. Daher informiere ich Sie gern vorab, welche Kosten in Ihrem Fall voraussichtlich entstehen werden. 

 

Grundsätzlich, d.h. sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, ergeben sich die Gebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Im Strafverfahren sind die Gebühren des RVG unterteilt in Pflichtverteidigergebühren und Wahlverteidigergebühren. Während die Pflichtverteidigergebühren fix sind, handelt es sich bei den Wahlverteidigergebühren um Rahmengebühren, deren Höhe in Abhängigkeit von Umfang und Bedeutung der Rechtsangelegenheit variieren (§ 14 RVG). Befindet sich der Mandant nicht auf freiem Fuß, wird eine Gebühr mit Zuschlag ausgelöst.

 

Da der Verlauf des Strafverfahrens nicht vorhersehbar ist, lässt sich eine exakte Kosteneinschätzung vorab nicht treffen. Damit die Frage nach den Kosten nicht vollkommen unbeantwortet bleibt, soll die folgende Gebührenliste Anhaltspunkte liefern:

 

Strafverteidigergebühren in 1. Instanz

 

Bei einem durchschnittlichen strafrechtlichen Mandat mit einem Verhandlungstag fallen üblicherweise die Grundgebühr, Verfahrensgebühren und eine Terminsgebühr an. Hinzukommen Auslagenpauschalen für Telekommunikation und Post sowie Fahrtkosten.  

 

Gerne kläre ich Sie über die in Ihrem Fall voraussichtlich entstehenden Kosten auf. Kontaktieren Sie mich einfach unter 0611-94917133. oder füllen Sie das Kontaktformular aus.